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Kosten
Damit Sie Klarheit über die Kosten haben, die durch eine anwaltliche Beratung oder Vertretung auf Sie zukommen können, erhalten Sie hier ausführliche Informationen dazu. Geregelt sind die Kosten seit dem 01. Juli 2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ein Anwalt hat entsprechend diesem Gesetz Anspruch auf Gebühren, sobald er für Sie tätig wird. Im Gerichtsverfahren ist jeder Anwalt an die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzten Gebühren gebunden. Diese orientieren sich am sogenannten Streitwert. Im Zivilrecht trägt letztendlich der Verlierer des Verfahrens die gesamten Kosten, also auch die Anwaltskosten des Gegners. Oftmals ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die in vielen Fällen die Gebühren übernimmt. Rechtsschutzversicherungen sind jedoch in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für vorbeugende Tätigkeiten eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Wenn Sie mittellos sind, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht eine Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Diese wird jedoch nur bewilligt, wenn das Gericht Erfolgsaussichten in der Klage sieht. Die Beihilfe wird nur für die Kosten des eigenen Anwalts gewährt. Prozesskostenhilfe gibt es jedoch bei Straf- oder Bußgeldangelegenheiten grundsätzlich nicht.
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